Was könnte sich nach der Einführung des neuen Systems ändern?
Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes soll auch ein Teil der bisherigen Steuerabzüge wegfallen.
Nach den aktuellen politischen Vorschlägen könnten bei selbstgenutztem Wohneigentum künftig keine Unterhaltskosten mehr abgezogen werden. Das würde insbesondere Renovationen im Innenbereich betreffen, zum Beispiel: Küchenerneuerungen, Badsanierungen, Ersatz von Böden, Maler- und Innenausbauarbeiten. Solche Arbeiten müssten dann vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden, ohne steuerliche Entlastung.