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FAQ zur Abschaffung des Eigenmietwertes
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FAQ zur Abschaffung des Eigenmietwertes

Was bedeutet das für Renovationen im Eigenheim? Dieses FAQ richtet sich an private Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die Renovationen oder Sanierungen im Innenbereich ihrer Liegenschaft planen z. B. Küche, Bad oder Bodenbeläge.
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Was bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwertes für mich als Eigenheimbesitzer?

Das Schweizer Stimmvolk hat beschlossen, den Eigenmietwert abzuschaffen. Damit muss künftig der fiktive Mietwert für selbstbewohntes Wohneigentum nicht mehr als Einkommen versteuert werden. Im Gegenzug sind jedoch auch Aufwendungen nicht mehr abzugsfähig. Aktuell ist noch offen, wann das neue System eingeführt wird. Bis zur Umsetzung gelten weiterhin die heutigen Regeln. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Eigenmietwert muss weiterhin versteuert werden muss und Unterhalts- und Renovationskosten weiterhin steuerlich abgezogen werden können.
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Kann ich Renovationen im Haus heute noch von den Steuern abziehen?

Ja. Nach den aktuell geltenden Regeln können viele Unterhalts- und Renovationsarbeiten steuerlich abgezogen werden. Typische Beispiele sind: Ersatz oder Renovation der Küche, Badsanierungen, neue Bodenbeläge, Malerarbeiten, Ersatz von Geräten oder Einbauten. Solche Arbeiten gelten steuerlich in der Regel als werterhaltender Unterhalt und können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Frau plant Umbau

Was könnte sich nach der Einführung des neuen Systems ändern?

Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes soll auch ein Teil der bisherigen Steuerabzüge wegfallen. Nach den aktuellen politischen Vorschlägen könnten bei selbstgenutztem Wohneigentum künftig keine Unterhaltskosten mehr abgezogen werden. Das würde insbesondere Renovationen im Innenbereich betreffen, zum Beispiel: Küchenerneuerungen, Badsanierungen, Ersatz von Böden, Maler- und Innenausbauarbeiten. Solche Arbeiten müssten dann vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden, ohne steuerliche Entlastung.

Sollte ich geplante Renovationen zeitlich vorziehen?

Da die Abschaffung beschlossen ist, die Umsetzung aber noch einige Jahre dauern kann, prüfen derzeit viele Eigentümer den Zeitpunkt geplanter Renovationen. Solange die heutigen Regeln gelten, können Renovationen noch steuerlich geltend gemacht werden. Bei grösseren Projekten – etwa einer neuen Küche oder einer umfassenden Innenrenovation – kann es deshalb sinnvoll sein, die steuerlichen Auswirkungen frühzeitig zu prüfen. Eine pauschale Empfehlung gibt es aber nicht. Entscheidend sind unter anderem: Höhe der Investition, die steuerliche Situation oder der Zustand der Liegenschaft.

Was sollte ich bei Renovationsprojekten jetzt besonders beachten?

Wenn Sie Renovationen planen, können folgende Punkte hilfreich sein: Kosten sauber dokumentieren (Rechnungen aufbewahren), klären, ob Arbeiten steuerlich als Unterhalt oder Wertvermehrung gelten, grössere Projekte allenfalls mit der Steuerplanung abstimmen. Gerade bei umfangreichen Renovationen kann eine kurze Rücksprache mit einer Steuerverwaltung oder einem Treuhänder helfen, Überraschungen bei der Steuerrechnung zu vermeiden.

Wann soll ich mein Renovationsprojekt umsetzen?

Beachtenswert ist, dass solche Projekte häufig mehr Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich geplant. Von der ersten Markt- und Bedürfnisabklärung über mögliche Bewilligungsprozesse bis hin zur Fertigung und Installation kann schnell ein Jahr vergehen. Da viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die bestehenden Steuervorteile noch nutzen möchten, ist zudem damit zu rechnen, dass die Nachfrage steigt und sich Lieferfristen bei Herstellern verlängern können. Wir empfehlen daher, geplante Renovationsprojekte frühzeitig anzugehen. Erfahrungsgemäss dauert der Planungs- und Bewilligungsprozess oft länger als gedacht. Eine rechtzeitige Planung schafft hier zusätzlichen Spielraum.